06.01.22
Neue Bio- Gesetzgebung seit 01.01.2022- Verordnung (EU) 2018/848
Seit 01.01.2022 gilt die neue Verordnung (EU) 2018/848 vom 26. März 2020. Hinweise und Links finden Sie hier.
Die Veröffentlichung erfolgte im Europäischen Amtsblatt.
Verordnung (EU) 2018/848 30. Mai 2018 (Stand 01.01.2022)
Diese Verordnung ersetzt die Verordnungen (EG) Nr. 834/2007 und Nr. 889/2008.
Weitere Rechtakte:
- Durchführungsverordnung (EU) 2020/464 vom 26. März 2020 mit Durchführungsbestimmungen zur VO (EU) 2018/848 bezüglich der für die rückwirkende Anerkennung von Umstellungsfristen erforderlichen Unterlagen, die Erzeugung ökologischer Erzeugnisse und die von den Mitgliedstaaten zu übermittelnden Informationen (siehe unten)
- Durchführungsverordnung (EU) 2021/279 vom 22. Februar 2021 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EU) 2018/848 und andere Maßnahmen zur Gewährleistung der Rückverfolgbarkeit und Einhaltung der Vorschriften für die ökologische/biologische Produktion und die Kennzeichnung von ökologischen/biologischen Erzeugnissen
- Durchführungsverordnung (EU) 2021/1165 vom 15. Juli 2021 der Kommission vom 15. Juli 2021 über die Zulassung bestimmter Erzeugnisse und Stoffe zur Verwendung in der ökologischen/biologischen Produktion und zur Erstellung entsprechender Verzeichnisse
- Durchführungsverordnung (EU) 2021/1378 vom 19. August 2021 mit Vorschriften zur Bescheinigung für Unternehmer, Unternehmergruppen und Ausführer in Drittländern, die ökologische/biologische Erzeugnisse und Umstellungserzeugnisse in die Union einführen und zur Erstellung des Verzeichnisses anerkannter Kontrollbehörden und Kontrollstellen gemäß der Verordnung (EU) 2018/848
- Delegierte Verordnung (EU) 2020/427 vom 13. Januar 2020 zur Änderung des Anhangs II der Verordnung (EU) 2018/848 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich bestimmter detaillierter Produktionsvorschriften für ökologische/biologische Erzeugnisse
- Delegierte Verordnung (EU) 2020/1794 vom 16. September 2020 zur Änderung von (EU) 2018/848 hinsichtlich der Verwendung von Umstellungspflanzenvermehrungsmaterial und nichtökologischem/ nichtbiologischem Pflanzenvermehrungsmaterial
- Delegierte Verordnung (EU) 2020/2146 vom 24. September 2020 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2018/848 des Europäischen Parlaments und des Rates bezüglich Ausnahmen von den Produktionsvorschriften für die ökologische/biologische Produktion wie Natur-Katastrophen u.ä.
- Delegierte Verordnung (EU) 2021/642 vom 30. Oktober 2020 zur Änderung von Anhang III der Verordnung (EU) 2018/848 hinsichtlich bestimmter Informationen, die auf der Kennzeichnung von ökologischen/ biologischen Erzeugnissen anzugeben sind
- Delegierte Verordnung (EU) 2021/715 vom 20. Januar 2021 zur Änderung der Verordnung (EU) 2018/848 hinsichtlich der Anforderungen an Unternehmergruppen
- Delegierte Verordnung (EU) 2021/771 vom 21. Januar 2021 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2018/848 durch Festlegung spezifischer Kriterien und Bedingungen für die Prüfungen der Dokumentation im Rahmen der amtlichen Kontrollen in der ökologischen/biologischen Produktion und die amtlichen Kontrollen von Unternehmergruppen
- Delegierte Verordnung (EU) 2021/716 vom 09. Februar 2021 zur Änderung des Anhangs II der Verordnung (EU) 2018/848 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Vorschriften für die ökologische/biologische Produktion von Sprossen und Chicoréesprossen, für Futtermittel für bestimmte Aquakulturtiere und für die Parasitenbehandlungen in der Aquakultur
- Delegierte Verordnung (EU) 2021/1006 vom 12. April 2021 zur Änderung der Verordnung (EU) 2018/848 hinsichtlich des Musters des Zertifikats zur Bestätigung der Einhaltung der Vorschriften für die ökologische/biologische Produktion
- Delegierte Verordnung (EU) 2021/1189 vom 07. Mai 2021 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2018/848 hinsichtlich der Erzeugung und Vermarktung von Pflanzenvermehrungsmaterial aus ökologischem/biologischem heterogenem Material besonderer Gattungen oder Arten
- Delegierte Verordnung (EU) 2021/1342 vom 27. Mai 2021 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2018/848 durch Vorschriften über die Informationen, die von Drittländern sowie von Kontrollbehörden und Kontrollstellen zwecks Überwachung ihrer Anerkennung gemäß Artikel 33 Absätze 2 und 3 der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 des Rates für eingeführte ökologische/biologische Erzeugnisse zu übermitteln sind, sowie über die Maßnahmen, die zur Ausübung dieser Überwachung zu ergreifen sind
Durchführungsverordnung (EU) 2020/464
Detaillierte Regelungen für landwirtschaftliche Unternehmen:
- Rückwirkende Anerkennung des Umstellungszeitraums (Verkürzung des Umstellungszeitraums)
- Produktionsregeln für Rinder, Schafe, Ziegen, Equiden
- Produktionsregeln für Geweihträger
- Produktionsregeln für Schweine
- Produktionsregeln für Geflügel
- Produktionsregeln für Kaninchen
- Produktionsregeln für Aquakulturtiere
- Produktionsvorschriften für verarbeitete Lebens- und Futtermittel
- Informationen zur Verfügbarkeit auf dem Markt von ökologischem/biologischem Pflanzen- vermehrungsmaterial und Umstellungspflanzenvermehrungsmaterial, ökologischen/biologischen Tieren und ökologisch/biologischen juvenilen Aquakulturtieren
- Anhang I und II: Besatzdichte und Mindest-Innen-/Außenflächen für Tiere und Aquakulturtiere
- Anhang III: Datenbanken der Mitgliedstaaten zu Pflanzenvermehrungsmaterial, Tieren und juvenilen Aquakulturtieren
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