Kontrollverfahren

1. Das Kontrollverfahren nach EG-Öko-Verordnung (EU) 2018/848 gliedert sich in folgende Bereiche:

Kontrollbereich A – landwirtschaftliche Erzeugung

Kontrollbereich B – Verarbeitung

Kontrollbereich H – Handel

Kontrollbereich E – Futtermittelherstellung

Kontrollbereich D – Subunternehmer

Die Kontrollen erfolgen nach einem Standardkontrollverfahren und werden mindestens einmal jährlich in jedem Unternehmen als Betriebsinspektion vor Ort durchgeführt.

 

2. Kontrollverfahren nach Verordnung zur Kennzeichnung von Bio-Lebensmitteln in gemeinschaftlichen Verpflegungseinrichtungen und zur Änderung der Öko-Kennzeichenverordnung – Bio-AHVV. Den Antrag für das Kontrollverfahren AHHV können Sie sich hier downloaden.

 

 

Sollten Sie Interesse an der Öko-Zertifizierung haben, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.

 

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