Kontrollverfahren
1. Das Kontrollverfahren nach EG-Öko-Verordnung (EU) 2018/848 gliedert sich in folgende Bereiche:
Kontrollbereich A – landwirtschaftliche Erzeugung
Kontrollbereich B – Verarbeitung
Kontrollbereich E – Futtermittelherstellung
Kontrollbereich D – Subunternehmer
Die Kontrollen erfolgen nach einem Standardkontrollverfahren und werden mindestens einmal jährlich in jedem Unternehmen als Betriebsinspektion vor Ort durchgeführt.
2. Kontrollverfahren nach Verordnung zur Kennzeichnung von Bio-Lebensmitteln in gemeinschaftlichen Verpflegungseinrichtungen und zur Änderung der Öko-Kennzeichenverordnung – Bio-AHVV. Den Antrag für das Kontrollverfahren AHHV können Sie sich hier downloaden.
Sollten Sie Interesse an der Öko-Zertifizierung haben, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.
Kontrollstelle
im Norden