Informationen zur Außer-Haus-Verpflegung (22. Dezember 2023)

Information zur Verordnung zur Regelung der Produktion, der Kontrolle und der Kennzeichnung von Bio-Zutaten und Bio-Erzeugnissen sowie zur Auszeichnung des Gesamtanteils an Bio-Lebensmitteln in gemeinschaftlichen Verpflegungseinrichtungen (Bio-Außer-Haus-Verpflegung-Verordnung - Bio-AHVV) vom 27.09.2023

Sehr geehrte Damen und Herren,

gemäß der Verordnung zur Regelung der Produktion, der Kontrolle und der Kennzeichnung von Bio-Zutaten und Bio-Erzeugnissen sowie zur Auszeichnung des Gesamtanteils an Bio-Lebensmitteln in gemeinschaftlichen Verpflegungseinrichtungen (Bio-Außer-Haus-Verpflegung-Verordnung – Bio-AHVV) vom 27.09.2023 besteht für Sie die Möglichkeit, sich entsprechend den gesetzlichen Vorgaben dieser Verordnung zertifizieren zu lassen.

Wir möchten Sie auf folgende Sachverhalte aufmerksam machen:
Der Anwendungsbereich gilt für Unternehmen der Außer-Haus-Verpflegung.
Als Erzeugnisse der Außer-Haus-Verpflegung gelten alle Lebensmittel, die in einem Unternehmen der Außer-Haus-Verpflegung hergestellt oder zubereitet und dort an den Endverbraucher abgegeben wird.

Die AHV-Kennzeichen (LOGO) sind in drei Kategorien unterteilt:

•   1. Erste Kategorie bei einem Bio-Anteil von 20 bis 49 Prozent (Bronze)
•   2. Zweite Kategorie bei einem Bio-Anteil von 50 bis 89 Prozent (Silber)
•   3. Dritte Kategorie bei einem Bio-Anteil von 90 bis 100 Prozent (Gold).

Die Verwendung der einzelnen Logos (Gold, Silber und Bronze) setzt eine Erstkontrolle, darauffolgend eine jährliche Kontrolle des Unternehmens und die Erteilung eines entsprechenden Zertifikates durch die Kontrollstelle voraus.

Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass vor der Erstkontrolle und der ersten Zertifizierung des Bio-Anteils die Kontrollstelle als Berechnungszeitraum die letzten drei Monate vor dem Kontrollbesuch zugrunde legt.
Bei den Folgekontrollen ist jeweils der Berechnungszeitraum der letzten zwölf Monate ausschlaggebend (§ 9 Absatz 3 der Bio-AHVV).

Weiterhin gibt es die Möglichkeit, ein Zertifikat für Veranstaltungen zu beantragen und ein zeitlich begrenztes Zertifikat zu erlangen.
Weitere Informationen stehen Ihnen unter https://www.oekolandbau.de/ausser-haus-verpflegung/ zur Verfügung.

Wenn der Wunsch nach einer derartigen Zertifizierung besteht, sprechen Sie uns gern an, um weitere Details zum Verfahren abzuklären.
Ihr Ansprechpartner ist Herr Hoffmann, stellv. Kontrollstellenleiter.

Kontakt: Tel.: 038735-818381 oder per e- Mail: info@fgs-kontrolle.de

Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Kontrollstellenleitung

 

 

 

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