Bundesprogramm Umbau Tierhaltung
Sowohl ökologisch/ biologisch als auch konventionell wirtschaftende landwirtschaftliche Unternehmen können die Förderung erhalten. Entsprechende Inhalte zum Förderprogramm finden Sie auf den Seiten der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE): Projektförderung.
Es besteht auch die Möglichkeit, laufende Mehrkosten, die entstehen, in Teilen zu bezuschussen.
Das Bundesprogramm bezieht sich zunächst auf die Schweinehaltung.
Während des Förderzeitraumes finden jährliche Kontrollen zur Umsetzung der Vorhabenkonzepte der Unternehmen (Bestandteil der Antragsunterlagen) statt. Bestandteil der Antragsunterlagen ist ein im Vorfeld geschlossener Kontrollvertrag.
Entsprechend der Richtline zu diesem Förderprogramm ist unsere Kontrollstelle von der BLE zur Durchführung der Kontrollen vor Ort für folgende Bereiche (Haltungsformen) zugelassen:
- Ferkelaufzucht in der Haltungsform Frischluftstall
- Ferkelaufzucht in der Haltungsform Auslauf/Weide
- Ferkelaufzucht in der Haltungsform Bio
- Mastschweine in der Haltungsform Frischluftstall
- Mastschweine in der Haltungsform Auslauf/Weide
- Mastschweine in der Haltungsform Bio
- Sauenhaltung in der Haltungsform Frischluftstall
- Sauenhaltung in der Haltungsform Auslauf/Weide
- Sauenhaltung in der Haltungsform Bio
Wenn Sie am oben genannten Förderprogramm teilnehmen wollen, kontaktieren Sie uns. Für Fragen stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Kontrollstelle
(Telefon: 038735- 818381 oder per E-Mail an info@fgs-kontrolle.de)
Kontrollstelle
im Norden